Behandlungskosten

Abrechnung der Homöopathie-Behandlung


Nach Tarif 590 für Homöopathie:
CHF 12.50 pro 5 Minuten | CHF 150.– pro Stunde.
Dies gilt für Konsultationen, Fallbearbeitung sowie Beratungen per Telefon, E-Mail und WhatsApp.

Ausserhalb der Öffnungszeiten wird ein Notfallzuschlag von CHF 20.– pro Telefonkontakt erhoben.

Rückvergütung Krankenkasse

Mit der Zusatzversicherung für Komplementär- oder Alternativmedizin wird ein grosser Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Über den genauen Umfang der Kostenübernahme gibt die jeweilige Krankenversicherung Auskunft (Stefanie Dettling, ZSR-Nr. E947760).

Hinweis: Franchise der Grundversicherung (KVG) gilt nicht für die Zusatzversicherung (VVG).

Ruhiger Praxisarbeitsplatz

Fragen und Antworten

Der erste Besuch dauert bei Erwachsenen etwa zwei Stunden, bei Kindern rund 75 Minuten.
Für die anschliessende Auswertung aller Symptome und Mittelfindung (Repertorisation ohne Anwesenheit des Patienten) benötige ich in der Regel 30–45 Minuten.

Folgetermine sind deutlich kürzer und oft telefonisch möglich, solange ich den Verlauf gut erfassen kann.
Diese dauern in der Regel zwischen 10 und 30 Minuten.

Das ist die Fallanalyse und ein wichtiger Teil der homöopathischen Arbeit.
Dabei werden die während des Gesprächs aufgenommenen Symptome geordnet, gewichtet und mit den in Frage kommenden homöopathischen Arzneimitteln verglichen.
Dieser Prozess erfordert viel Erfahrung, Sorgfalt und Fingerspitzengefühl.

Wenn die Ausarbeitung aufgrund höherer Komplexität mehr als 45 Minuten in Anspruch nimmt, wird dies bei mir in eigener Regie vorgenommen und nicht verrechnet.

Die Rechnung wird über die Ärztekasse per Post zugestellt, zusammen mit dem Rückerstattungsbeleg für die Krankenkasse. Wichtig ist, diesen Beleg selbst an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Die selbstgewählte Franchise gilt nur für die Grundversicherung (KVG).
Meine Leistungen werden über die Zusatzversicherung (VVG) abgerechnet und sind davon unabhängig.
Ganz wenige Versicherungen haben auch dort eine kleine Franchise, die nicht auswählbar ist (meist CHF 300.–).
Je nach Krankenkasse wird 50–90% der Behandlungskosten rückvergütet.
Für den genauen Umfang der Rückerstattung bitte direkt bei der Krankenkasse nachfragen (Stefanie Dettling, ZSR.–Nr. E947760).


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